@goldenchoice.at

01 | Über uns

Die Golden Choice e. U. wurde 2024 von Philip-Raphael Schachl, BSc FMVA® BIDA®, gegründet, um seine weitreichenden Erfahrungen im (IT-)Consulting mit seiner Leidenschaft für den Kapitalmarkt zu vereinen.
Mit einem breiten Hintergrund im Consulting, darunter Tätigkeiten bei einem Big-Four-Unternehmen und als Projektleiter, Scrum Master und Qualitätssicherer für abteilungsübergreifende Projekte im Auftrag einer der führenden Banken Österreichs, hat er mehrfach unternehmenskritische Projekte mit hoher Management- und Board-Attention erfolgreich verantwortet. Zusätzlich unterstützte er auch einen der größten Automobilhersteller rund ein Jahr in der Datenforensik. Er ist dabei auf die Bereiche Business Intelligence, Datenqualität und Software- und Systemablösen spezialisert.
Nach seiner ersten Berufserfahrung in der Investmentbanking-Welt entflammte seine Leidenschaft für die faszinierende Welt der Kapitalmärkte. Heute entwickelt er unabhängige technische Lösungen für Anlagestrategien, Handelssysteme, Saisonalitäts- und Zyklenanalysen sowie fundamentale Bewertungsmodelle und Qualitätsrankings, die Investoren den entscheidenden Vorteil verschaffen sollen. Neben seinen zahlreichen weiteren Ausbildungen, absolvierte er 2021 den Financial Modeling & Valuation Analyst (FMVA®) vom Corporate Finance Institute (CFI). Dabei entwickelt er auch KI-Lösungen für Makro- und technische Analysen. Selbstverständlich ist er auch dabei im Eigenhandel aktiv.
Golden Choice e. U. erarbeitet seine Produkte speziell mit der Programmiersprache Python und SQL.

02 | Unsere Ziele

"Jedes komplexe Projekt kann sich zu einer großen Erfolgsgeschichte entwickeln.
Und diese Erfolgsgeschichten wollen wir mit Ihnen gemeinsam schreiben."

In unserer Rolle als Projektleiter agieren wir als strategische Vermittler und bauen Brücken zwischen Abteilungen und Projektteams, um Blockaden und Stillstände zu überwinden und neue Effizienzen freizusetzen. Mit uns an Ihrer Seite erhalten Sie neue Zuversicht. Lehnen Sie sich zurück, während Ihr Projekt von uns mit sicherer Hand durch die große Bandbreite an Herausforderungen navigiert wird. Unser Ziel ist es, Ihre Anforderungen bis auf den letzten Punkt zu erfüllen und dabei Hürden in Chancen umzuwandeln.

Unsere große Stärke liegt in unserer Vielseitigkeit und Anpassungsfähigkeit. Wenn wir ein Projekt übernehmen, integrieren wir uns nahtlos als Teil Ihres Teams. Durch diese enge Zusammenarbeit können wir die Strukturen und Menschen in Ihrer Organisation besser verstehen und so effektiver mit Ihren Projektmitarbeitenden kommunizieren. Ohne unnötige Bürokratie passen wir uns flexibel jedem Bedarf an und gestalten unsere Zusammenarbeit so unkompliziert wie möglich. Sie sehen: Wir sind bereit, in die verantwortungsvollen Rollen zu schlüpfen, die Ihr Projekt erfordert.

Wir stehen für ultimatives Commitment und Handschlagqualität. In unseren Projekten steht man zu seinen Fehlern, diskutiert Herausforderungen offen und feiert Erfolge gemeinsam als Team. Wir begegnen unseren Kunden auf Augenhöhe – wir sind zugänglich, sympathisch und immer ansprechbar. Wir leben die Philosophie ‘Wir sind alle nur Menschen’, um maximale Identifikation und Motivation bei allen Beteiligten zu fördern. Durch diese Haltung leben wir nicht nur unsere Einstellung vor, sondern stärken die Identifikation des Teams mit Projekten für noch bessere Ergebnisse.

03 | Unser Angebot

Börse

Entfesseln Sie das volle Erfolgspotenzial des Kapitalmarkts mit unseren führenden Börsen-Analyse-Tools. Unsere spezialisierten Big-Data-Datenbanken und Algorithmen bieten Investoren die einzigartige Möglichkeit, maßgeschneiderte Software-Lösungen zu entwickeln oder sofort verwertbare Handelssignale zu erhalten. Maximieren Sie Ihre Renditen mit unseren marktführenden technologischen Lösungen – persönlich, schnell und effektiv.

IT-Consulting

Wir spezialisieren uns auf die Rolle des Projektleiters in anspruchsvollen Schlüsselprojekten an der Schnittstelle zwischen Fachbereichen und IT. Wenn Ihre Projekte höchste Management-Attention erfordern, frischen Wind und entschlossene Führung brauchen, sind wir der Partner, den Sie suchen. Wir setzen klare Prioritäten, packen konsequent an und sorgen für eine optimale Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Team.

Data Science

Müssen Ihre Mitarbeitenden regelmäßig mit unübersichtlichen Datensätzen kämpfen oder fundierte, datenbasierte Entscheidungen treffen? Falls ja, dann ist höchste Datenqualität unerlässlich für Sie. Mit unserem Python und SQL-Datenbanken-Knowhow verwandeln wir komplexe Daten in hochqualitative Datensets. Wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen jederzeit auf präzise und verlässliche Daten bauen kann.

04 | Unsere Erfolge

Um Ihnen ein besseres Bild über unsere bisherigen Projekterfolge zu geben, möchten wir Ihnen auszugsweise Projekte nennen, die wir erfolgreich angeführt haben:

  • Aufbau eines Gesamtkonzern-KPI-Dashboards im Auftrag des Vorstands eines internationalen Konzerns in Zusammenarbeit mit sämtlichen Fach-, Reporting- und ETL-Abteilungen (2024)

  • Leitung des im Zusammenhang mit EBA/DORA stehenden Projekts "Planung Reporting-Architektur einer Kernvertragssoftware" (2023-) mit allen Heads of IT aus 11 Ländern und 3 Tochtergesellschaften (Reporting auf C- und C-1-Level)

  • Leitung des IT-Projekts "Einführung Vertriebsfabrikat" für eine neue internationale Automarke (2022): Einführung und Gleichschaltung des Fabrikats für 56 IT-Systeme und Schnittstellen für 5 Konzern-Töchter

  • Projektleitungsmitglied in Verantwortung der gesamten DWH-Umsetzungen bei sämtlichen Ablösen von Debitoren- und Versicherungssystemen (2019-) mit Projektgrößen von 25-40 Mitarbeitenden

  • Projektleiter für die Neu-Anpassung und -berechnung der offenen Posten für alle IT- Systeme, Bilanzierung und Meldewesen (2020) in Zusammenarbeit mit SAP FI-CA und SAP-FI-CO

  • Projektleitung “Einführung Antragsliste, Auftragsbestand und Finanzierungsanteile NEU” (2022-2023) in Zusammenarbeit mit Vertrieb, Händlerbetreuung und Flottenmanagement sowie Reporting

  • Qualitätssicherung für gesamte ETL-Strecke (Requirements Engineering, Testing, Abnahme Entwicklungen Reporting) mit speziellen Herausforderungen in Schnittstellen Vorsysteme/DWH in zahllosen Fällen (2019-)



Impressum

BereichAngabe
NameGolden Choice e. U.
Standort der GewerbeberechtigungHertha-Firnberg-Straße 11/3/29, 1100 Wien
UnternehmensgegenstandDienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik (System- und Softwareanbieter, Informationsanbieter, KI-Lösungen, IT-Consulting)
E-Mail-Adresse[email protected]
Konktaktformular unterhttps://www.goldenchoice.at
Anwendbare RechtsvorschriftenBerufsrecht: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007517 und https://www.ris.bka.gv.at/
Aufsichtsbehörde/GewerbebehördeMA63 Wien
VerleihungsstaatÖsterreich
Angaben zur Online-StreitbeilegungVerbraucher haben die Möglichkeit Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsumfang und Gültigkeit1.1. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.2. Leistung und Prüfung2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein:
- Erarbeitung von Handelssystemen
- Überprüfung von Handelssystemen
- das Generieren und der Versand von laufenden Handelssignalen
- die Erstellung von Datenanalysen
- die Erbringung von Informationsdienstleistungen an Interessenten
- Sonstige Dienstleistungen
- die Unterstützung bei der Inbetriebnahme der jeweiligen Handelsstrategien
2.2. Die Ausarbeitung von Handelssystemen erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Wird während einer Betaphase vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Handelssignalen im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für den Erfolg beim Auftraggeber. Die Ausarbeitung von Handelssystemen muss der Auftraggeber explizit und eindeutig kenntlich schriftlich bestätigen, bevor der Ausarbeitungserfolg (in Form und gleichbedeutend mit der Abarbeitung der Parameter der genau vorgegebenen Strategie) als bindend erachtet wird.2.3. Grundlage für die Erstellung von Handelssystemen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen. Erst mit dem Zustimmungsvermerk gilt der Inhalt bindend.2.4. Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens zwei Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der bereits im Vorhinein bekanntgegebenen zur Verfügung stehenden Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von zwei Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um rasche mögliche Mängelanalyse und Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, ist eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gemäß der Leistungsbeschreibung erstellte Handelssysteme abzulehnen. Sollen Handelssysteme um weitere oder anderslautende Parameter ergänzt werden, so ist dies dem Auftragnehmer durch einen ergänzte Leistungsbeschreibung schriftlich mitzuteilen und zusätzlich zum ursprünglichen Produkt zu verrechnen.2.5. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor jeder Auftragsannahme bekanntzugeben, welche Daten für den jeweiligen Auftrag zur Verfügung stehen. Mit der Auftragsgabe für den Auftragnehmer bestätigt der Auftraggeber sein Einverständnis mit der zur Verfügung stehenden Test- und Dateninfrastruktur.2.6. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.2.7. Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt.2.8. Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung (von Handelssystemen, -signalen oder anderen Produkten) iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)“ nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/ individuell vom Auftraggeber angefordert wurden. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen. Ebenso hat der Auftraggeber von ihm bereit gestellte Inhalte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben wurden.3. Preise, Steuern und Gebühren3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.3.2. Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.3.3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.4. Liefertermin4.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.4.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.
Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
4.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.5. Zahlung5.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.5.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Reali-sierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.5.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.
5.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.6. Urheberrecht und Nutzung6.1. Der Auftragnehmer erteilt dem Auftraggeber nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht das erarbeitete Produkt für die im Vertrag spezifizierte Leistungsbeschreibung zu verwenden, sämtliche auf der Grundlage des Vertrages des Auftragnehmers erstellten Arbeitsergebnisse ausschließlich zum eigenen Gebrauch zu nutzen. Sämtliche sonstige Rechte verbleiben beim Auftragnehmer.
Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
6.2. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber gestattet.6.3. Sollte aus irgendeinem Grund die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Wird diese Information aus missbräuchlichen und den Auftragnehmer schädlichen Gründen beauftragt, hat dies Schadenersatz zur Folge.7. Rücktrittsrecht7.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.7.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.7.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.8. Gewährleistung, Wartung, Änderungen8.1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Software die in der dazugehörigen Dokumentation beschriebenen Anforderungen erfüllt.
8.2.1 Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung ist, dass
– der Auftraggeber den Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung beschreibt und die Fehlerquelle für den Auftragnehmer bestimmbar ist;
– die Fehlerwirkung durch die nicht auftragsgemäße Ausführung der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Anforderungen erfolgt ist;
– der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt;
– der Auftraggeber oder ein ihm zurechenbarer Dritter sich ausnahmslos an die vom Auftragnehmer erhaltenen Handelssignale gehalten hat;
– die Software unter den bestimmungsmäßigen Betriebsbedingungen entsprechend der Dokumentation betrieben wird.
8.2.2 Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.
8.2.3 Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, die der in Auftrag gegebenen Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, ergeben, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.8.3. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen zusätzliches Entgelt durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln – sollte eine Übergabe des Quellcodes im Ausnahmefall stattfinden -, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.8.4. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Umsetzung der zur Verfügung gestellten Handelssysteme sowie Handelssignale zurückzuführen sind.8.5. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.8.6. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.8.7. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs (6) Monaten ab Übergabe.9. Haftung9.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß nicht für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückzuführen sind.9.2. Die Haftung für mittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen.9.3. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.9.4. Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.9.5. Ist die Datensicherung von Ergebnissen der Handelssystementwicklung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 9.2 ausgeschlossen.10. Loyalität10.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.11. Geheimhaltung11.1. Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.12. Sonstiges12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Rege

Datenschutzerklärung

In folgender Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Webseite. Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten nur auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (Datenschutzgrundverordnung, Telekommunikationsgesetz 2003).Sobald Sie als Benutzer auf unsere Webseite zugreifen oder diese besuchen wird Ihre IP-Adresse, Beginn sowie Beginn und Ende der Sitzung erfasst. Dies ist technisch bedingt und stellt somit ein berechtigtes Interesse iSv Art 6 Abs 1 lit f DSGVO.Kontakt mit uns
Wenn Sie uns, entweder über unser Kontaktformular auf unserer Webseite, oder per Email kontaktieren, dann werden die von Ihnen an uns übermittelten Daten zwecks Bearbeitung Ihrer Anfrage oder für den Fall von weiteren Anschlussfragen für sechs Monate bei uns gespeichert. Es erfolgt, ohne Ihre Einwilligung, keine Weitergabe Ihrer übermittelten Daten.
Cookies
Unsere Website verwendet so genannte Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an. Wir nutzen Cookies dazu, unser Angebot nutzerfreundlich zu gestalten. Einige Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Sie ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Wenn Sie dies nicht wünschen, so können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie über das Setzen von Cookies informiert und Sie dies nur im Einzelfall erlauben. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.
Ihre Rechte als Betroffener
Sie als Betroffener haben bezüglich Ihrer Daten, welche bei uns gespeichert sind grundsätzlich ein Recht auf:
- Auskunft
- Löschung der Daten
- Berichtigung der Daten
- Übertragbarkeit der Daten
- Widerruf und Widerspruch zur Datenverarbeitung
- Einschränkung
Wenn sie vermuten, dass im Zuge der Verarbeitung Ihrer Daten Verstöße gegen das Datenschutzrecht passiert sind, so haben Sie die Möglichkeit sich bei uns ([email protected]) oder der Datenschutzbehörde zu beschweren.
Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:
Webseitenbetreiber: Golden Choice
Email: [email protected]
Quelle: Datenschutz DSGVO Generator in Kooperation mit Rechtsanwalt Wien Familienrecht